In immer mehr Unternehmen werden Arbeiten durch den Einsatz von Leiharbeitnehmern bewältigt. Immer häufiger werden Arbeiten als Werkvertrag vergeben. Der Anteil der festbeschäftigten Arbeitnehmer(innen) im Betrieb geht zurück, die Auswirkungen für die Stammbelegschaft sind spürbar. Was tun, wenn immer mehr Menschen im Betrieb tätig sind, die formal nicht zur eigenen Belegschaft zählen? Der Betriebsrat im Entleihbetrieb hat nicht nur die Interessen der »Kernbelegschaft« zu vertreten, er ist auch Ansprechpartner für die Leiharbeitnehmer(innen) und hat sich für ihre Interessen (Equal Pay und Equal Treatment) einzusetzen. In der Praxis heißt dies, einerseits die gesetzlichen Möglichkeiten u. a. des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes auszuschöpfen und im Sinne der Beschäftigungssicherung die Fremdvergabe von Arbeiten - wo möglich - zu verhindern, eigene Ziele zu definieren und eine Umsetzungsstrategie zu entwickeln. Andererseits heißt es Verständnis für die Belange der Leih- und Werkvertragsarbeitnehmer(innen) zu haben und sie kompetent zu betreuen. Im Seminar werden wir aufzeigen, wie Betriebsräte - unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung - gemeinsam mit den Beschäftigten dazu Ideen entwickeln und diese umsetzen können.
Um einen Seminarplatz anzufragen kontaktiere bitte Deine Geschäftsstelle. Hier geht es zu der Geschäftsstellensuche.
Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
---|---|---|---|
Berlin | 13.11.2023 - 17.11.2023 | BO04623 | Verfügbar |