Im Update Behindertenrecht greifen wir betriebliche Themen rund um die »mehr oder weniger enge« Zusammenarbeit von Schwerbehindertenvertretung, Betriebsrat und Arbeitgeber auf (§ 182 SGB IX). Die Bandbreite reicht von der rechtzeitigen Unterrichtung und Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bis hin zu unterschiedlichen Möglichkeiten, rechtliche Auseinandersetzungen beizulegen. Im Alltag treffen verschiedene Faktoren aufeinander, die abzuwägen sind. Dabei kann der Eindruck entstehen, dass Recht haben und Recht bekommen weit auseinander liegen. An den (mitgebrachten) Beispielen aus der Praxis, wie zum Beispiel Versetzungen oder weitere personelle Maßnahmen für Menschen mit Behinderung oder Schwerbehinderung, wollen wir diese Themen praxisnah und konkret bearbeiten. Sollte im Einzelfall eine konstruktive Zusammenarbeit im Betrieb nicht möglich sein, sehen das SGB IX und das Arbeitsrecht verschiedene Eskalationsstufen vor. Wesentlich ist zu verstehen, dass betriebliche Lösungen in der Regel die besseren und nachhaltigeren sind. Um alle Handlungsmöglichkeiten zu kennen, sind die Teilnahme an Gerichtsverfahren und der Austausch mit den Richter*innen im Rahmen des Seminars vorgesehen.
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Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
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Erfurt | 04.09.2023 - 08.09.2023 | OB03623 | Verfügbar |