Inzwischen werden in vielen Betrieben die meisten Betriebsvereinbarungen zur Einführung von neuer Software abgeschlossen. Da die Software-Anwendungen stetig weiterentwickelt und erneuert werden, muss der Betriebsrat seine Arbeitsweise überdenken und neu ausrichten. Dieses Umdenken hat bisher vielfach noch nicht stattgefunden. Im Seminar verschaffen wir uns einen Überblick über neue Systeme und Technologien wie etwa Künstliche Intelligenz, Produktionsleitsysteme, Personalinformationssysteme u.v.m., die aktuell und in absehbarer Zukunft Einzug in unsere Unternehmen halten. Wir analysieren ihre Auswirkungen darauf, wie wir arbeiten, wie sich Qualifikation und Beschäftigung entwickeln und wie wir mit Daten umgehen - sowohl im Betrieb insgesamt als auch im Gremium. Die große Menge an Mitbestimmungsprozessen im Bereich Digitalisierung wird dabei auch als Chance verstanden: Der Betriebsrat kann seine Arbeit für die Beschäftigten beteiligungsorientiert sichtbarer und spürbarer machen, und zwar besonders in den »indirekten« Bereichen, wo das lange Zeit nicht so einfach war.
rechtliche Grundlagen der Mitbestimmung bei IT-Themen
Anwendung der DSGVO in Betrieb und Betriebsrat
neue Systeme und ihre Auswirkungen auf Beschäftigung, Umgang mit Daten, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Qualifizierung und Arbeitsorganisation
Chancen und Risiken neuer Automatisierungs- und Rationalisierungsmöglichkeiten in der Büroarbeit
kontinuierliche Mitbestimmung auch bei regelmäßigen Versionsupdates: Wie können Betriebsvereinbarungen dem gerecht werden?
Beteiligung/Zusammenarbeit der Kolleg *innen mit dem Arbeitgeber bei der Einführung neuer Systeme
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Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
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Lohr | 10.03.2025 - 12.03.2025 | LZ01125 | Verfügbar |