Es kommt immer wieder vor: Betriebe werden gezwungen, ihre Produktion herunter zu fahren oder für einen befristeten Zeitraum ganz einzustellen. Die beste Lösung ist in diesen Fällen die Einführung von Kurzarbeit als beschäftigungssichernde Maßnahme. Dies funktioniert dann, wenn die Voraussetzungen für die Einführung von Kurzarbeit und den Bezug von Kurzarbeitergeld erfüllt sind. Die rechtssichere Einführung von Kurzarbeit geht in Betrieben mit Betriebsrat zudem nur durch den Abschluss einer Betriebsvereinbarung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG.
Das Online-Seminar erklärt kompakt die aktuellen Regelungen zum Thema Kurzarbeit und die wichtigsten Eckpunkte für eine Betriebsvereinbarung.
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Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
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Inzell | 17.05.2024 - 17.05.2024 | KA0022024WEB | Verfügbar |