Die digitale Welt ist keine Science-Fiction, wir leben bereits in ihr. Die Veränderungen im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung haben große Auswirkungen auf die Anforderungen von Ausbildungsberufen und Studiengängen. Wir wollen im Seminar der Frage nachgehen, ob die Berufe der Zukunft noch so gestaltet sein werden, dass sie universell nutzbar und sinnstiftend für uns Arbeitnehmer:innen sind, oder ob wir nur noch zu VR-Brillen gesteuerten Beschäftigten verkommen. Ausbildungsrahmenpläne, -ordnungen und -abläufe bedürfen einer genauen Überprüfung hinsichtlich der Weiterentwicklung eines Konzepts zur Berufsbildung 4.0. Welche Kompetenzen und Qualifikationen sind zukünftig in der dualen Ausbildung nötig? Was bedeutet dies für die Arbeitsinhalte? Was passiert mit der berufsfachlichen Qualifikation der Facharbeit? Um die Qualität der dualen Berufsausbildung zu gewährleisten und die Auszubildenden und die Belegschaft in die sich verändernden Prozesse einzubinden, ist eine starke Rolle der JAV und des Betriebsrats notwendig. Beide haben dazu nach dem Betriebsverfassungsgesetz ein allgemeines Initiativ-Mitbestimmungsrecht.
Konzepte der »erweiterten modernen Beruflichkeit« und »Berufsbildung 4.0«
Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Betriebsverfassung
Tarifvertrag Bildungsteilzeit und Qualifizierung
Anforderung an die Gestaltung bei der Erneuerung von Berufsbildern
Anpassung und Verbesserung der Ausbildungsinhalte an die Digitalisierung der Arbeit
Anforderungen an Berufsschule und Universität bei der Begleitung neuer Ausbildungsinhalte
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Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
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Sprockhövel | 25.09.2023 - 29.09.2023 | SL03923 | Warteliste möglich |