Die Organisierung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist ein zentraler Baustein, um das Thema Gesundheit im Betrieb nach vorne zu bringen. Dazu gehören die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die Betriebsärzt*innen, die Sicherheitsbeauftragten, die Ersthelfer*innen und der Arbeitsschutzausschuss (ASA) als Gremium. Verantwortlich für diese Organisation ist der Arbeitgeber. Der Betriebsrat ist über die Mitbestimmung zu beteiligen. Vielfach werden die Handlungs- und Einflussmöglichkeiten auf diesem Gebiet von Betriebsrät*innen jedoch nur unzureichend wahrgenommen. Und mancher Arbeitgeber gibt sich damit zufrieden, wenn die Fachkräfte und Betriebsärzt*innen nicht allzu viele Aktivitäten enwickeln. Da der Betriebsrat auf diesem Sektor aber erheblichen Gestaltungsspielraum hat, wollen wir mit diesem Seminar die Betriebsrät*innen auf diesem Gebiet nachhaltig unterstützen, ihre Einflussmöglichkeiten wahrzunehmen.
Rechtsgrundlagen nach den berufsgenossenschaftlichen und gesetzlichen Regelungen
Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses (ASA) nach dem ASiG
Arbeitsstruktur des ASA: Einladung, Tagesordnung, Geschäftsordnung, Themengestaltung
Bestellung und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten nach der neugefassten DGUV Vorschrift 1
Tätigkeiten und Einsatzzeiten der Fachkräfte und Betriebsärzt *innen nach der DGUV Vorschrift 2
Aufgabenfelder nach grund- und betriebsspezifischer Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
Tätigkeitsberichte als Instrument der Qualitätssicherung
Einbeziehung und Zusammenarbeit aller Arbeitsschutzakteur
innen in die betriebliche Arbeitsschutzorganisation
Beteiligungs- und Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats, Strategien und Vorgehensweisen
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Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
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Beverungen | 03.03.2025 - 07.03.2025 | WB01025 | Verfügbar |