Das Arbeitsrecht ist in einer Vielzahl von nationalen und EU-Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien geregelt. Es gibt kein Arbeitsgesetzbuch, in dem das Arbeitsrecht zusammengefasst ist. Das Resultat des scheinbar undurchschaubaren Paragrafendschungels führt im Arbeitsleben zu irrtümlichen Auffassungen. Gerade das Arbeitsrecht unterliegt einem ständigen Wandel, und die Rechtsprechung verändert sich täglich. Was einmal richtig war, kann schnell falsch werden. Im Unternehmen und im Betrieb ergeben sich täglich arbeitsrechtliche Fragestellungen für die Betriebsparteien, die unlösbar scheinen. Im Seminar werden aus verschiedenen Bereichen des Arbeitsrechts fehlerhafte Rechtsansichten dargestellt und korrigiert.
Grundsätzliches: Verkennung des Betriebs-, Unternehmens- und Konzernbegriffs, Anspruchsgrundlagen im Arbeitsrecht
Tarifvertragsrecht: Verweise in Arbeitsverträgen, Bezugnahmeklauseln, Nachbindung und Nachwirkung von Tarifverträgen
Betriebsverfassungsrecht: Kündigung und Widerspruch, soziale Auswahl, »betriebsbedingt« und »betriebsratsbedingt«, Betriebsänderung und Unternehmensänderung, Umstrukturierung des Betriebs, Umstrukturierung des Unternehmens beziehungsweiser Konzerns, Neuwahl des Betriebsrats (§ 13 BetrVG, §§ 21 a und 21 b BetrVG), Gleich behandlungsgrundsätze (zum Beispiel Berücksichtigung des Lebensalters im Kündigungsrecht und bei Sozial plänen)
Gesellschaftsrecht: GmbH (Haftungsbeschränkung), Betriebsübergang, § 613 a BGB (zum Beispiel die sogenannte Einjahresfrist)
Irrtümer im individuellen Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag (schriftlich, mündlich), Aufhebungsund Abwicklungsvertrag, Geltendmachen von Ansprüchen, betriebliche Übung, Gewohnheitsrecht, Abfindungsanspruch
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Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
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Inzell | 15.07.2024 - 19.07.2024 | KC02924 | Fast ausgebucht |