Genesen, aber nicht geheilt - 7,9 Millionen Menschen sind schwerbehindert, 13 Mio. haben eine Behinderung und viele mehr von Behinderung bedroht. Im Alter werden Erkrankungen immer häufiger und wahrscheinlicher, was auch die Arbeitswelt maßgeblich betrifft und herausfordert. Gesetzliche Präventionsmaßnahmen bekommen durch das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) eine stärkere zentrale Bedeutung. Nach § 167 SGB IX muss der Arbeitgeber bei Leistungen zur Teilhabe die Rehabilitationsträger, bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzuziehen. Es gibt nur noch einen Antrag und einen verantwortlichen Rehabilitationsträger, der das gesamte Leistungsspektrum in einem Teilhabeplanverfahren leitet. Der Arbeitgeber steht in der Antragspflicht. Betroffene können jetzt eine*n Berater*in oder eine Vertrauensperson hinzuziehen. Die beste Lösung dafür ist der/die betriebliche Reha-Berater*in aus dem Kreis des Betriebsrats oder der Schwerbehindertenvertretung. Dazu ist es wichtig, die Grund lagen der Prävention und der Schutzgesetze, allen voran dem SGB IX, zu kennen und bei physischen oder psychischen Problemen die Betroffenen kompetent zu beraten. Eine feste Ansprechperson für das Unternehmen, die die betrieblichen Bedingungen und die Beschäftigten kennt, verspricht große Aussicht auf erfolgreiche Beratung und Teilhabe am Arbeitsleben. Die beste Voraussetzung hierfür ist eine umfangreiche Ausbildung. Die angebotene Ausbildungsreihe erfolgt in fünf Seminarteilen von drei bis fünf Tagen und schließt mit der Prüfung beim TÜV Rheinland ab. Für die Zertifizierung und Anerkennung als Reha-Berater*in muss an allen Teilen teilgenommen werden und eine betriebliche Fall-Beratung schriftlich nachgewiesen und präsentiert werden.
Teilhabe am Arbeitsleben erfordert einen verantwortungsvollen Umgang mit der eigenen Gesundheit. Dies fällt im betrieblichen Alltag nicht immer leicht. Grundlagen des Stress - managements, der Resilienz und der Burn-out-Prävention sind ebenso wichtig wie der Umgang mit den Betroffenen. Des Weiteren setzen wir uns in diesem Seminar mit dem Basiswissen zu psychischen Belastungen auseinander sowie mit Sucht- und Abhängigkeitserkrankungen und deren Auswirkungen. Wir lernen die inner- und außerbetrieblichen Instanzen kennen, um notwendige Maßnahmen im Sinne aller Beteiligten einleiten zu können.
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Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
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Sprockhövel | 06.10.2025 - 10.10.2025 | SF04125 | Verfügbar |