Der Arbeits- und Gesundheitsschutz stellt eine der wesentlichen Aufgaben des Betriebsrats dar. Deshalb wurden dem Betriebsrat im BetrVG zahlreiche Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte auf diesem Gebiet eingeräumt, um körperlichen und psychischen Belastungen der Arbeitnehmer*innen gemeinsam mit dem Arbeitgeber entgegenzuwirken. Gerade im Arbeits- und Gesundheitsschutz verändern sich gesetzliche Vorschriften und Rechtsprechung aufgrund neuer arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse ständig. Das Seminar vermittelt die aktuelle Gesetzeslage in wichtigen Themenfeldern des Arbeits- und Gesundheitsschutze sowie die Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats und geht auf neuere Entscheidungen aus der Rechtsprechung ein.
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Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
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Inzell | 31.03.2025 - 04.04.2025 | KE01425 | Verfügbar |
Inzell | 01.09.2025 - 05.09.2025 | KC03625 | Verfügbar |