Mitgliedervorteil Leiharbeit Bis zu 350 Euro extra aufs Urlaubsgeld sichern

Leihbeschäftigte, die Mitglied der IG Metall sind, erhalten eine Extrazahlung zum Urlaubs- und zum Weihnachtsgeld, wenn sie länger als sechs Monate in ihrer Leihfirma beschäftigt sind. Die Extrazahlung von bis zu 350 Euro zum Urlaubsgeld könnt Ihr vom 19. Mai bis 30. Juni beantragen.

Arbeitnehmer beim Bedienen einer Maschine

10. November 2022 10. November 2022 |
Aktualisiert am 22. März 2023 22. März 2023


Anspruch auf die Extrazahlung zum Weihnachtsgeld haben Leihbeschäftigte, die zum Stichtag 30. November 2025 mindestens sechs Monate Mitglied der IG Metall und seit über sechs Monaten bei ihrem Verleih-Arbeitgeber beschäftigt sind. Dies gilt für Beschäftigte von Leihfirmen, die an die Tarifverträge der DGB-Tarifgemeinschaft mit dem Leiharbeitgeberverband GVP (ehemals iGZ/BAP) gebunden sind (über 90 Prozent aller Leihbeschäftigten) - jedoch nicht für Verleihbetriebe, die keinen Tarif oder eigene Tarifverträge haben.


So bekommst Du Deine Extrazahlungen

Du musst bei Deinem Verleihbetrieb einen persönlichen Antrag stellen. Diesem musst Du eine Mitgliedsbescheinigung beilegen. Beides, Antrag und Bescheinigung, kannst Du zum Beispiel in unserem Servicecenter herunterladen (Link unten „Hier beantragen“). Beachte: Herunterladen kannst Du Bescheinigung und Antrag nur zwischen 19. Mai und 30. Juni, sowie zwischen 19. Oktober und 30. November.
Anschließend musst Du die Mitglieder-Extrazahlung nur noch fristgerecht (per Post oder E-Mail) bentragen:

  • Urlaubsgeld zwischen dem 19. Mai und dem 30. Juni
    (Download der Unterlagen nur in diesem Zeitraum möglich.)

  • Weihnachtsgeld zwischen dem 19. Oktober und dem 30. November
    (Download der Unterlagen nur in diesem Zeitraum möglich.)