Mitgliedervorteil Leiharbeit
Bis zu 350 Euro extra aufs Urlaubsgeld sichern

Leihbeschäftigte, die Mitglied der IG Metall sind, erhalten eine Extrazahlung zum Urlaubs- und zum Weihnachtsgeld, wenn sie länger als sechs Monate in ihrer Leihfirma beschäftigt sind. Die Extrazahlung von bis zu 350 Euro zum Urlaubsgeld könnt Ihr vom 19. Mai bis 30. Juni beantragen.

10. November 202210. 11. 2022 |
Aktualisiert am 22. März 202322. 3. 2023


Leihbeschäftigte, die mindestens 12 Monate Mitglied der IG Metall sind, erhalten bis zu 350 Euro Extrazahlung zum Urlaubsgeld, wenn sie länger als 6 Monate bei ihrem Verleihbetrieb beschäftigt sind. Dies gilt für Beschäftigte von Leihfirmen, die an die Tarife der DGB-Tarifgemeinschaft mit den Leiharbeitgeberverbänden BAP und iGZ gebunden sind (über 90 Prozent aller Leihbeschäftigten) – jedoch nicht für Verleihbetriebe, die keinen Tarif oder eigene Tarifverträge haben – etwa den Personaldienstleister Autovision, wo ein eigener Haustarif gilt.

Um die Extrazahlung zu erhalten, muss rechtzeitig ein persönlicher Antrag an den Verleiher gestellt werden. Das geht so: Beantrage die Mitglieder-Extrazahlung fristgerecht (Post-/E-Mail-Eingang):

  • Urlaubsgeld frühestens ab dem 19. Mai, bis 30. Juni (100 bis 350 Euro, je nach Beschäftigungsdauer bei der Leihfirma)

  • Weihnachtsgeld frühestens ab dem 19. Oktober, bis 30. November (250 bis 500 Euro)

Jetzt eintreten und Extrazahlung zum Weihnachtsgeld sichern!

Neu: Ab dem Weihnachtsgeld (November 2023) greift eine tarifliche Neuregelung: Dann sind nur noch 6 Monate Mitgliedschaft Anspruchsvoraussetzung. Das bedeutet: Wer noch bis inklusive Mai 2023 Mitglied wird, hat bereits zum Mitgliedervorteil im November 2023 Anspruch auf die Extrazahlung zum Weihnachtsgeld.

Die Extrazahlung erhöht sich dann auf 250 bis 500 Euro – abhängig von der Betriebszugehörigkeit bei Deiner Leihfirma.
 

Die Antragstellung in Kürze:

  1. Melde Dich im Servicecenter-Portal der IG Metall an. (Wenn Du dort noch kein Konto hast, ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Dazu benötigst Du Deine Mitgliedsnummer.)
  2. Lade Deine Mitgliedsbescheinigung und den Musterantrag herunter und sende eine E-Mail mit dem Text des Musterantrags und der Mitgliedsbescheinigung als Anhang an Deinen Verleihbetrieb/Disponenten. ODER: Drucke beides aus, adressiere den Antrag an den Verleihbetrieb, unterschreibe ihn und schicke alles per Post ab.
  3. Und danach? Entgeltnachweis prüfen! Wurde Dein Mitgliedervorteil gezahlt? Bei Problemen und Fragen wende Dich bitte an Deine IG Metall vor Ort.
  4. Und: In einem halben Jahr wieder daran denken! Schreibe Dir am besten eine Erinnerung in den KalenderAnleitung Mitgliedervorteil Leiharbeit

Das ist der Mitgliedervorteil für Beschäftigte in Leiharbeit
 

Wie hoch ist die Mitglieder-Extrazahlung?

Die Höhe des Mitgliedervorteils richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit beim Arbeitgeber (Leiharbeitsunternehmen) – jeweils zum Stichtag 30. Juni beziehungsweise 30. November (siehe unten).

Die Extrazahlungen erhöhen sich im November 2023 auf bis zu 500 Euro extra zum Weihnachtsgeld. Das haben die DGB-Gewerkschaften in Tarifverhandlungen im Juni durchgesetzt.

Der Mitgliedervorteil wird zweimal im Jahr ausgezahlt. Für die Berechnung der Ansprüche und der Höhe gilt der Stichtag 30. Juni für die Extrazahlung zum Urlausgeld und der Stichtag 30. November für jene zum Weihnachtsgeld. Wichtig: Anspruchsvoraussetzung ist die Mitgliedschaft und eine Beschäftigungsdauer von mehr als 6 Monaten beim Verleihbetrieb.

„Tarifdynamisch“ heißt, dass der Mitgliedervorteil ab 2024 mit den von DGB-Gewerkschaften ausgehandelten Tariferhöhungen der Monatsentgelte automatisch mitwächst. Das heißt, bei einer Tariferhöhung um X Prozent gibt es dann auch X Prozent mehr Extrazahlung.

Extrazahlungen zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Wann wird der Mitgliedervorteil gezahlt?

Die Mitglieder-Extrazahlung wird zweimal im Jahr ausgezahlt, jeweils zum Urlaubsgeld im Juni und zum Weihnachtsgeld im November. Der Anspruch auf die Extrazahlung ist abhängig von bestimmten Stichtagen. Für das erhöhte Urlaubsgeld ist der relevante Stichtag der 30. Juni, für das erhöhte Weihnachtsgeld der 30. November.

Wer hat Anspruch auf den Mitgliedervorteil?

  • Leihbeschäftigte, die mindestens 12 Monate Mitglied in der IG Metall (und/oder einer anderen DGB-Gewerkschaft) sind, zum Stichtag 30. Juni für das Urlaubsgeld.
    Für das Weihnachtsgeld 2023 reichen dann auch 6 Monate Mitgliedschaft zum Stichtag 30. November.
  • Mindestens 6 Monate Beschäftigungsdauer beim Verleiher, zum Stichtag 30. Juni beziehungsweise 30. November.
  • Der Verleihbetrieb muss an die Tarife der DGB-Gewerkschaften mit den Leiharbeitgeberverbänden BAP und iGZ gebunden sein. Das trifft auf fast alle Leihfirmen zu. Achtung: Beim Personaldienstleister Autovision gelten eigene Tarifverträge.

Du bist noch kein Mitglied? Dann kannst Du hier beitreten und Dir Deine Extrazahlung als Mitgliedervorteil sichern.

 

Dein Mitgliedervorteil – immer im Mai und Oktober!
 

Was muss ich tun, um den Mitgliedervorteil zu erhalten?

Du musst rechtzeitig einen Antrag bei deinem Verleiher/Disponenten stellen – per Post oder per E-Mail. Zudem musst Du eine Bescheinigung über Deine Mitgliedschaft beifügen, also den Nachweis, dass Du mindestens 12 Monate IG Metall-Mitglied bist. Du erhältst einen Musterantrag und Deine individuelle Bescheinigung in unserem Servicecenter-Portal.

Die Mitgliedsbescheinigung darf bei der Antragstellung nicht älter als vom 19. Mai beziehungsweise 19. Oktober sein. Das bedeutet: Für die Extrazahlung zum Urlaubsgeld kannst Du Deinen Antrag ab dem 19. Mai bis einschließlich 30. Juni stellen. Die Frist der Antragstellung für die Extrazahlung zum Weihnachtsgeld gilt ab dem 19. Oktober bis einschließlich 30. November. Für die fristgerechte Antragstellung ist der Post-/E-Mail-Eingang relevant.

Unser Tipp: Trage die Termine auch gleich in Deinen Kalender ein, um Deinen Antrag nicht zu vergessen.

Was ist das Servicecenter-Portal?

Das Servicecenter-Portal der IG Metall hält für Mitglieder Dienstleistungen und exklusive Angebote bereit – leicht und jederzeit zu erreichen. Zur Nutzung ist nur eine einmalige Anmeldung unter Angabe der Mitgliedsnummer nötig.

  • Anmeldung und Änderung von Kontakt- und Bankdaten
  • Anmeldung und eigenständige Verwaltung von Newsletter-Abonnements (immer auf dem Laufenden bleiben)
  • Beitragsbestätigung downloaden (es gibt Geld zurück vom Finanzamt)
  • Mitgliedbestätigung downloaden (wichtig bei Vorteilsregelungen)
  • Beantragung von Streikgeld
  • Schlüsselfinder bestellen (nutze den Schlüsselfinder-Service für IG Metall-Mitglieder und finde verlorene Schlüssel einfacher wieder)
  • ISIC-Card bestellen (die International Student Identity Card, mit der Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende weltweit Vorteile genießen – für IG Metall-Mitglieder kostenfrei)
  • und vieles anderes mehr …

Warum muss ich meinem Verleiher mitteilen, dass ich Mitglied bin? Kann mir nicht die IG Metall den Mitgliedervorteil zahlen?

In den Tarifverträgen zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit und den Arbeitgeberverbänden BAP und iGZ wurde in der letzten Stufe ein Mitgliederbonus von zusammen 700 Euro im Jahr vereinbart.

Ab 2024 wird der Mitgliedervorteil dann mit jeder Tariferhöhung weiter steigen. Das ist eine Höhe, die den Mitgliedervorteil in jedem Fall steuer- und sozialversicherungspflichtig macht. Beides sind jeweils individuell zu berechnende Abgaben, die vom Arbeitgeber zu ermitteln und abzuführen sind. Der Mitgliedervorteil ist, so wie wir ihn regeln wollten, ein Lohnbestandteil und muss vom Arbeitgeber gezahlt, versteuert und verbeitragt werden. Das ist auch gut für die Leihbeschäftigten, denn es wirkt sich auch auf die Rente aus. Eine Verteilung der Gelder durch die IG Metall oder einen Verein ist deshalb nicht zulässig.

Warum muss ich selbst den Antrag stellen? Kann das nicht die IG Metall für mich machen?

Da der Mitgliedervorteil ein individueller Anspruch (von Dir als Mitglied gegenüber Deinem Arbeitgeber) ist, kann die IG Metall nicht ohne weiteres den Antrag für Dich stellen. Zudem wären mit einer Antragstellung durch die IG Metall datenschutzrechtliche und organisatorische Vorbereitungen verbunden, deren Aufwand für Dich höher wäre, als selbst den Antrag zu stellen.


So informieren wir Dich über den Mitgliedervorteil
 

Erinnert mich die IG Metall an die Beantragung des Mitgliedervorteils?

Wir werden unsere Mitglieder in Leiharbeit immer auf verschiedenen Wegen an die Beantragung der Extrazahlung erinnern und über den Mitgliedervorteil informieren. Mache Dir aber auch am besten selbst einen Vermerk im Kalender oder stelle Dir am Handy eine Erinnerung ein, damit Du die Beantragung nicht vergisst.

Wie kann ich meine Kolleginnen und Kollegen in Leiharbeit über den Mitgliedervorteil informieren?

Alle Kolleginnen und Kollegen, die bereits Mitglied der IG Metall sind, kannst Du auf diese Seite hier verweisen. Oder Du lädst den digitalen Flyer herunter und schickst ihn per E-Mail oder Messenger an Deine Kolleginnen und Kollegen.

Wichtig: Wer noch bis Mai 2023 Mitglied wird, erhält bereits in einem halben Jahr mehr Geld: den Mitgliedervorteil zum Weihnachtsgeld 2023

Übrigens: Wenn Du ein neues Mitglied für die IG Metall gewinnst, erhältst Du von uns ein Dankeschön. Mehr unter www.teamverstaerken.de

Wie erhalte ich weitere Informationen zum Mitgliedervorteil?

Wir haben auf dieser Seite alle relevanten Informationen zum Mitgliedervorteil zusammengetragen. Sofern du noch weitere Fragen hast, wende Dich bitte an Deine IG Metall-Geschäftsstelle vor Ort.