Die Höhe des Mitgliedervorteils richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit beim Arbeitgeber (Leiharbeitsunternehmen) – jeweils zum Stichtag 30. Juni beziehungsweise 30. November (siehe unten).
Die Extrazahlungen erhöhen sich im November 2023 auf bis zu 500 Euro extra zum Weihnachtsgeld. Das haben die DGB-Gewerkschaften in Tarifverhandlungen im Juni durchgesetzt.
Der Mitgliedervorteil wird zweimal im Jahr ausgezahlt. Für die Berechnung der Ansprüche und der Höhe gilt der Stichtag 30. Juni für die Extrazahlung zum Urlausgeld und der Stichtag 30. November für jene zum Weihnachtsgeld. Wichtig: Anspruchsvoraussetzung ist die Mitgliedschaft und eine Beschäftigungsdauer von mehr als 6 Monaten beim Verleihbetrieb.
„Tarifdynamisch“ heißt, dass der Mitgliedervorteil ab 2024 mit den von DGB-Gewerkschaften ausgehandelten Tariferhöhungen der Monatsentgelte automatisch mitwächst. Das heißt, bei einer Tariferhöhung um X Prozent gibt es dann auch X Prozent mehr Extrazahlung.