Union Busting
Die IG Metall Oldenburg hat sich in erster Instanz erfolgreich durchgesetzt

Die IG Metall Oldenburg hat sich in erster Instanz erfolgreich gegen eine Klage der Fa. AMF Bruns GmbH Co.KG verteidigt.

10. April 202510. 4. 2025


Es ist bekannt, dass die Fa. AMF Bruns GmbH Co.KG seit vielen Jahren „Union Busting“ betreibt und hierdurch versucht, die Arbeit ihres Betriebsrates massiv zu behindern. Hierüber hat die IG Metall Oldenburg berichtet und aufgezeigt, dass die Verantwortlichen des Unternehmens trotz des mehrfach unternommenen Versuchs, ein Betriebsratsmitglied durch Kündigung loszuwerden und trotz zahlreicher Strafanzeigen es nicht vermocht haben, das solidarische Einstehen der Gewerkschaftsmitglieder Füreinander und für betriebliche Mitbestimmung zu zerstören. Hierdurch ist die IG Metall Oldenburg nun ebenfalls zur Zielscheibe der Verantwortlichen bei AMF Bruns geworden, die versucht haben, Teile des Beitrages verbieten zu lassen. Doch ohne Erfolg. Das Landgericht Hamburg hat die Unterlassungsklage des Unternehmens abgewiesen (LG Hamburg, Az.: 324 O 2/24). Die IG Metall darf auch weiterhin darauf hinweisen, dass die verschiedenen Strafanzeigen des Unternehmens „zu nichts geführt haben“. Auch darf die IG Metall weiter darauf hinweisen, dass sie ihrerseits Strafanzeige gestellt hat und die Staatsanwaltschaft auch Ermittlungen aufgenommen hatte. Notwendig sei es nicht, so das LG Hamburg, dass in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen war, dass das Ermittlungsverfahren wieder eingestellt wurde, was zutrifft, nachdem ein Fehlverhalten nicht ermittelt werden konnte. Die Entscheidung des LG Hamburg ist nicht rechtskräftig. Die Verantwortliche des Unternehmens sind in Berufung gegangen. 

„Der Versuch, uns den Mund zu verbieten ist gescheitert.“, so Martina Bruse, 1. Bevollmächtigte und Geschäftsführerin der IG Metall Oldenburg. Bruse weiter: „Wir stehen nach wie vor solidarisch füreinander und für die betriebliche Mitbestimmung bei AMF Bruns ein.“