IG Metall Solidarität ungebrochen - Betriebsrat bleibt
AMF-Bruns scheitert erneut mit Union Busting

Hausverbot, Ausschluss aus dem Betriebsrat, Zustimmung zur Kündigung – diese Ziele verfolgt Jan Woltermann, Geschäftsführer von AMF-Bruns aus Apen, immer wieder mit Klagen vor den Arbeitsgerichten. Beim Versuch die Mitbestimmung des Betriebsrates und die Arbeit der IG Metall zu behindern schreckt er

17. Juni 202417. 6. 2024


Hausverbot, Ausschluss aus dem Betriebsrat, Zustimmung zur Kündigung – diese Ziele verfolgt Jan Woltermann, Geschäftsführer von AMF-Bruns aus Apen, immer wieder mit Klagen vor den Arbeitsgerichten. Beim Versuch die Mitbestimmung des Betriebsrates und die Arbeit der IG Metall zu behindern schreckt er auch vor Strafanzeigen und Unterlassungsklagen nicht zurück – erfolglos.
„Wer die Mitbestimmung angreift, greift uns alle an!“ so Martina Bruse, 1. Bevollmächtigte und Geschäftsführerin der IG Metall Oldenburg. „Unsere Solidarität mit dem Betriebsrat und den IG Metallern bei AMF Bruns ist trotz der Masse an Verfahren ungebrochen.“
Zuletzt verlor AMF Bruns am 04. Juni weitere fünf Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht in Hannover. In die Auseinandersetzung mit mehr als 20 Verfahren vor den Gerichten, in denen AMF-Bruns am Ende immer unterlag, könnte nun Ruhe einkehren.
„Wenn der Arbeitgeber endlich die Urteile der Gerichte akzeptieren und seine Angriffe gegenüber dem Betriebsrat und der IG Metall einstellen würde, wäre diese Farce beendet.“, so Arne Bischoff, Gewerkschaftssekretär IG Metall Oldenburg. „Wer Union Busting betreibt, schädigt nicht nur seinen eigenen Ruf, sondern auch den seines Unternehmens.“
Es ist problematisch, dass unser Rechtssystem auch genutzt werden kann, um über Jahre Druck auf Betriebsräte zu machen. Die Politik muss daher die Möglichkeit prüfen, völlig aussichtslose Verfahren verkürzt zu behandeln, damit die Gerichte nicht über Jahre mit offensichtlich aussichtslosen Verfahren belastet werden.
Die IG Metall Oldenburg kritisiert, dass die Staatsanwaltschaften nicht hinreichend mit betriebsverfassungsrechtlichen Sachverhalten vertraut sind. Auch hier wurde ein Verfahren wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit eingestellt. Die Einführung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften wäre dringend notwendig, um die Staatsanwaltschaften für Fälle dieser Art ausreichend zu wappnen.