Arbeitgeber zieht Antrag auf einstweilige Verfügung zurück Behinderung von Gewerkschaftsrechten bei NOV Germany GmbH verhindert

Der Betriebsrat der NOV Germany GmbH hat sich erfolgreich gegen den Versuch der Arbeitgeberseite gewehrt, gewerkschaftliche Beteiligung im Betrieb zu unterbinden.

Ein Mann mit IG Metall-Kappe und Signaltröte in einer Menschenmenge

14. Oktober 2025 14. Oktober 2025


Der Betriebsrat der NOV Germany GmbH hat sich erfolgreich gegen den Versuch der Arbeitgeberseite gewehrt, gewerkschaftliche Beteiligung im Betrieb zu unterbinden. 

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde nach der Erörterung vor dem Arbeitsgericht Oldenburg am 07. Oktober 2025 zurückgezogen. Damit war der Weg frei für die ganztägige Betriebsratssprechstunde am 08. Oktober 2025 – mit Beteiligung des Gewerkschaftssekretärs der IG Metall Oldenburg, Paul Naujoks.

Der Betriebsrat hatte die Sprechstunde geplant, um die Belegschaft über aktuelle Entwicklungen im Betrieb zu informieren und Raum für individuelle Fragen zu schaffen. Zur Unterstützung wurde gemäß § 2 Abs. 1 BetrVG der Gewerkschaftssekretär der IG Metall hinzugezogen. „In einer Sprechstunde können komplexe arbeitsrechtliche Fragen auftauchen, bei denen uns unser Gewerkschaftssekretär Paul Naujoks kompetent und direkt unterstützen kann“, erklärt Sascha Tapphorn, Betriebsratsvorsitzender der NOV Germany GmbH. „Gerade in Zeiten betrieblicher Veränderungen im Konzern in Deutschland ist es wichtig, dass Beschäftigte schnell und rechtssicher informiert werden.“

Die Arbeitgeberseite hatte versucht, die Teilnahme des Gewerkschaftsvertreters gerichtlich zu unterbinden – ohne Erfolg. 

„Der Antrag war ein klarer Versuch, den Betriebsrat einzuschüchtern und die IG Metall aus dem Betrieb herauszuhalten“, sagt Paul Naujoks, Gewerkschaftssekretär der IG Metall Oldenburg. „Solche Maßnahmen sind Teil einer Strategie, die Mitbestimmung schwächen und gewerkschaftliche Präsenz verhindern soll. Wir nennen das beim Namen: Union Busting.“

Die IG Metall und der Betriebsrat werten den Rückzug des Antrags als wichtigen Erfolg für die Beschäftigten und die demokratische Mitbestimmung im Betrieb.